Dieses Verfahren ermöglicht durch eine Blutprobe der Schwangeren genetisch bedingte Erkrankungen des Fötus festzustellen. Gängig sind dabei je nach Anbieter
die Untersuchung auf die häufigsten Trisomien (13,18,21) Abweichungen bei den Geschlechtschromosomen oder Erkrankungen, welche gehäuft mit Herzfehlern einhergehen z.B Di George Syndrom.
Da es sich um eine Blutabnahme handelt, gilt diese Untersuchung im Vergleich zur Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie als „nichtinasiv“.
Die Kosten werden seit dem 01.07.2022, unter bestimmten Voraussetzungen, von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.